Gemäss einer Medienmitteilung des VSA wurden die Verordnungen zu Tagesschulen und Tagesstrukturen per Start Schuljahr 2019/20 angepasst.
Damit liegen den Gemeinden die gesetzlichen Grundlagen für den Aufbau und Betrieb von Tagesschulen vor. Das Volksschulgesetz enthielt bisher keine Rechtsgrundlage für Tagesschulen. Gestützt auf einen Antrag des Regierungsrats hat der Kantonsrat im Juli 2018 eine entsprechende gesetzliche Grundlage im Volksschulgesetz verankert.
Auf dieser Grundlage wurden auch Anpassungen auf Verordnungsstufe nötig. Der Regierungsrat hat diese nun verabschiedet und auf Beginn des Schuljahres 2019/20 in Kraft gesetzt. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Tagesschulen auf freiwilliger Basis im Kanton Zürich zu fördern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.
Inhaltlich wurden hauptsächlich die bestehenden Hortrichtlinien der Bildungsdirektion in die Volksschulverordnung überführt und die entsprechenden Vorgaben für Tagesschulen festgelegt. Die Gemeinden erhalten für die Umsetzung eine Übergangsfrist von zwei Jahren.
Das neue Gesetz öffnet den Raum zur Ausgestaltung bewusst sehr weit, damit auch kleinere Gemeinden massgeschneiderte Lösungen entwickeln können. Platz hat darin das zurzeit erprobte Stadtzürcher Modell ebenso wie Modelle, die sich nicht sehr stark vom herkömmlichen Nebeneinander von Schule und Hort unterscheiden. Grundsätzlich sollen Tagesschulen Unterricht und Betreuung verbinden und dieses Paket an mehreren Tagen pro Woche anbieten. Das Angebot muss aber freiwillig sein, vor allem die Betreuung über Mittag. Letztere kann zwar für obligatorisch erklärt werden. Nur dann können die Mittagspausen verkürzt werden. Die Eltern müssen aber einverstanden sei – oder eine Alternative wählen.
Wie sieht es mit der Umsetzung in den Gemeinden aus?
Was dies für Gemeinden bedeutet und wie diese Anpassungen nun in den Gemeinden umgesetzt werden, wird sich zeigen. Der Regionalverband Zürich setzt sich dafür ein, dass die Schulen und Gemeinden wichtige Informationen austauschen können und im Veränderungsprozess nützliches Know-How erhalten. Die PHZH wird sich dem Thema in einer Veranstaltung im Januar 2020 widmen. Nach Bedarf bietet der Regionalverband Zürich eine Folgeveranstaltung zum Thema an.