03.03.2017 – Medienmitteilung,Medienkonferenz

Der Regierungsrat hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der die Rahmenbedingungen für Tagesschulen festlegt. Um die Gemeinden bei der Gründung einer Tagesschule zusätzlich zu unterstützen, stellt die Bildungsdirektion zudem Planungsmaterialien und ein Beratungsangebot zur Verfügung. Regierungsrätin Silvia Steiner, Bildungsdirektorin, hat die Neuerungen an einer Medienkonferenz vorgestellt. Im Kanton Zürich sind immer mehr Eltern auf eine ausserschulische Betreuung der Kinder angewiesen. Der Regierungsrat fördert deshalb im Rahmen seiner Legislaturziele 2015 – 2019 die Einführung von Tagesschulen auf freiwilliger Basis und unterbreitet dem Kantonsrat dazu einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Das neue Gesetz definiert die Rahmenbedingungen, innerhalb derer die Gemeinden Tagesschulen aufbauen und betreiben können. Die Gemeinden erhalten dazu einen grossen Handlungsspielraum. Als wesentliches Merkmal einer Tagesschule wird die pädagogische Verknüpfung von Unterricht und Betreuung im Gesetz verankert. Der Besuch einer Tagesschule soll für die Kinder freiwillig sein. Die Gemeinden können Betreuungsangebote an Tagesschulen für obligatorisch erklären. In diesem Fall müssen sie allerdings sicherstellen, dass ein Schulbesuch ohne Betreuung möglich bleibt.

Unterstützung für die Umsetzung

Bildungsdirektorin Silvia Steiner hat die Vorlage an einer Medienkonferenz präsentiert. Auch vorgestellt wurden Arbeitsinstrumente, welche die interessierten Schulen beim Aufbau einer Tagesschule unterstützen sollen. Diese Hilfsmittel hat das Volksschulamt zusammen mit verschiedenen Gemeinden, die bereits Erfahrungen mit Tagesschulen haben, und Fachpersonen entwickelt. Die Hilfsmittel umfassen unter anderem Checklisten, Vorlagen und Berechnungstools. Ausserdem wurde ein Beratungsnetz von Zürcher Tagesschulen aufgebaut, die interessierte Schulen beim Aufbau und der Einführung beraten.

Weitere Informationen: www.vsa.zh.ch